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Infos zu Teilhabe und Bildung
Wer bekommt die Leistungen?
Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen können eine besondere Unterstützung erhalten, wenn sie mit ihren Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten (Auch Geringverdiener können bei der Erstberatung des Kommunalen Jobcenters einen Anspruch prüfen lassen.):
Arbeitslosengeld II oder >(Hartz IV Leistungen nach dem SGB XII Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Wohngeld Kinderzuschlag
Welche Leistungen gibt es?
- Ausflüge und Fahrten der Schule/KitaFahrtkosten zum Besuch der Schule
- Schulmaterial
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Gemeinschaftliches Mittagessen
- Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren